Erklärung zur Barrierefreiheit

Hier finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit für die Internetseite der Landesentwicklung Baden-Württemberg.

 

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg ist bemüht, seine das Internetportal zur Landesentwicklung www.landesentwicklung-bw.de in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG:

  • Der Landesentwicklungsplan des Landes Baden-Württemberg aus dem Jahr 2002 steht nicht barrierefrei zur Verfügung. 
  • Der Kontrast des Informationshefts "Alle(s) im Blick" ist noch nicht optimal. 
  • Teilweise sind auch weitere PDF-Dokumente, Schaubilder und Karten nicht barrierefrei.
  • Videos haben oft nur einen und teilweise keinen Untertitel.
  • Bislang fehlen noch Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache.
  • Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 3. April 2024 erstellt. Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Theodor-Heuss-Straße 4
70174 Stuttgart

Telefon: +49 711 123-0
E-Mail: pressestelle@mlw.bwl.de

 

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: +49 711 279-3360

poststelle@bfbmb.bwl.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.