Überblick

Raumordnung. Raumplanung. Raumbeobachtung.

Raumplanungen und raumbezogene Entscheidungen können unter dem Oberbegriff „Raumordnung“ zusammengefasst werden. Für die Planungen und Entscheidungen liefert die Raumbeobachtung Zahlen, Daten und Fakten.

Die Illustration bringt zum Ausdruck, dass Flächen zum Beispiel für die Bereiche Einkaufen, Natur und Umwelt, Rohstoffabbau, Verkehr und Landwirtschaft in Anspruch genommen werden.

Raumordnung - was ist das?

Wie gut sollte das nächste Zentrum erreichbar sein, wo können neue Wohn-, Arbeits- und Einkaufsmöglichkeiten entstehen und wo werden Flächen für die Wasser- und Energie­versorgung oder den Naturschutz vorgehalten? Der Raum, der uns zur Verfügung steht, ist begrenzt. Gleichzeitig gibt es viele Ansprüche, wie er genutzt werden soll: Für Wohnen und Gewerbe, für die Bildung und Versorgung, für Straßen und Schienen, zur Stromerzeugung, zur Rohstoffgewinnung oder einfach für unsere Natur sowie die Land- und Forstwirtschaft. All diese Ansprüche gilt es im Rahmen von Raumplanungen und raumbezogenen Entscheidungen abzustimmen und möglichst konfliktfrei zu koordinieren – das ist Aufgabe der Raumordnung.

Sie bestimmt, an welchem Ort welche Nutzung stattfinden soll, achtet darauf, dass Nutzungen miteinander verknüpft sind und dass für alles Raum ist. Auf diese Weise verbindet und beeinflusst Raumordnung sehr viele Lebensbereiche. Anstelle des traditionellen Begriffs Raumordnung wird häufig auch von Raumentwicklung gesprochen, weil damit immer auch die Frage verbunden ist: Wie wollen wir morgen leben?

Die Illustration zeigt, warum Raumordnung nötig ist.

Raumplanung – wer macht was?

Planungshierarchie von der Gemeinde bis zur EU-Ebene

Die räumliche Planung ist ein mehrstufiges System mit der Europäischen Union an der Spitze, das über die Planung des Bundes, der Länder und der Regionen bis zu den Kommunen immer konkreter wird. Die Raumordnungspläne – in Baden-Württemberg sind das vor allem der Landesentwicklungsplan, der aktuell neu aufgestellt wird, und die Regionalpläne – legen in Grundzügen das Verhältnis von Siedlung und Freiraum fest.

 

Ziel ist dabei eine nachhaltige Raumentwicklung, bei der die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekte miteinander in Einklang stehen. Die Menschen in den verschiedenen Teilen des Landes sollen gleichwertige Lebensverhältnisse vorfinden. Das heißt, überall im Land sollen Mindeststandards bei Daseinsvorsorge, Erwerbsmöglichkeiten, Infrastrukturausstattung und Umweltqualität sichergestellt werden und somit möglichst gleiche Chancen bestehen. 

Der Landesentwicklungsplan - was regelt er?

Der Landesentwicklungsplan ist das verbindliche, rahmensetzende Gesamtkonzept für die räumliche Ordnung und Entwicklung des Landes. Beispielsweise...

  • trifft er grundsätzliche Festlegungen zur Siedlungs-, Freiraum- und Infrastruktur.
  • weist er Raumkategorien aus (Verdichtungsräume, Randzonen um die Verdichtungsräume, Verdichtungsbereiche im Ländlichen Raum und den Ländlichen Raum im engeren Sinn). 
  • weist er Oberzentren, Mittelzentren und Mittelbereiche, Entwicklungsachsen und Räume mit besonderen Entwicklungsaufgaben aus.
  • trifft er verbindliche Aussagen zur Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur, zum Hochwasserschutz, zur Rohstoffsicherung und zur Entwicklung in den Regionen. 
  • lenkt er die Nutzung und den Schutz der Freiräume sowie die Ansiedlung von Einkaufszentren. 

Alle räumlichen Planungen, insbesondere die Regionalplanung, die kommunale Bauleitplanung und die fachlichen Einzelplanungen müssen sich am Landesentwicklungsplan orientieren. Die Träger der Regionalplanung konkretisieren seine Aussagen für die zwölf Regionen des Landes.

 

Die Vorgaben im Landesentwicklungsplan (wie auch in den Regionalplänen) unterscheiden zwischen Zielen und Grundsätzen. Beide sind für die kommunale Bauleitplanung und die Fachplanung bindend.

Ziele: Die Ziele der Landesplanung (und Regionalplanung) können durch planerische Abwägung oder Ermessensausübung nicht überwunden werden. Die Ziele sind auch für Personen des Privatrechts bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben verbindlich, wenn an ihnen die öffentliche Hand mehrheitlich beteiligt ist oder wenn die Planungen und Maßnahmen überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanziert werden.

Grundsätze: Grundsätze sind allgemeine Aussagen, die in der planerischen Abwägung und bei der Ermessensausübung, insbesondere bei der Bauleitplanung, zu berücksichtigen sind.

Erfahren Sie mehr zum Landesentwicklungsplan

Raumbeobachtung als Datengrundlage

Zahlen, Daten, Karten und Fakten zu räumlichen Strukturen und Prozessen dienen als wichtige Informations- und Entscheidungsgrundlage für die Raumplanung sowie für unterschiedliche Fachplanungen auf Landes-, regionaler und kommunaler Ebene. Und weil nach der Planung vor der Planung ist, muss kontinuierlich anhand unterschiedlicher Datenquellen überprüft werden, wie sich die räumliche Entwicklung darstellt und wo weiterer Handlungsbedarf bei der Planung besteht. 

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen führt daher parallel zu den Arbeiten am Landesentwicklungsplan eine umfassende Raumanalyse durch und baut eine kontinuierliche Raumbeobachtung auf, mit der räumliche Veränderungen im Land in Zukunft regelmäßig analysiert sowie transparent und datenbasiert dargestellt werden.

Luftaufnahme einer Siedlung