Das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) regelt:
- Raumordnung im Allgemeinen (Aufgabe, Leitbild und einzelne Grundsätze),
- was die Raumordnung in den Ländern abdecken muss,
- Grundsätzliches dazu, wie Pläne aufzustellen sind, und
- wie die raumordnerischen Verfahren ausgestaltet werden.