Rechtliche Grundlagen für die Raumordnung.

Die Raumordnung ist im deutschen Rechtssystem eine überörtliche und fachübergreifende Rechtsmaterie. Zusammen mit der Bauleitplanung auf kommunaler Ebene ist sie Teil der so genannten räumlichen Gesamtplanung. Rechtliche Grundlagen für die Raumordnung sind das Raumordnungsgesetz des Bundes und das Landesplanungsgesetz.

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Das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) regelt:

  • Raumordnung im Allgemeinen (Aufgabe, Leitbild und einzelne Grundsätze),
  • was die Raumordnung in den Ländern abdecken muss,
  • Grundsätzliches dazu, wie Pläne aufzustellen sind, und
  • wie die raumordnerischen Verfahren ausgestaltet werden.
Raumordnungsgesetz

Das Landesplanungsgesetz (LplG) regelt:

  • die Gliederung des Landes in zwölf Regionen,

  • die Aufgabe und Organisation der Regionalplanung und der Regionalverbände,

  • die Verfahren, nach welchen der Landesentwicklungsplan und die Regionalpläne aufzustellen sind, sowie

  • die Umsetzung der Raumordnungspläne und raumordnerische Verwaltungsverfahren.

Landesplanungsgesetz
Die Illustration symbolisiert den Regelungsumfang des Landesplanungsgesetzes