Das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) regelt:
- Raumordnung im Allgemeinen (Aufgabe, Leitbild und einzelne Grundsätze),
 - was die Raumordnung in den Ländern abdecken muss,
 - Grundsätzliches dazu, wie Pläne aufzustellen sind, und
 - wie die raumordnerischen Verfahren ausgestaltet werden.