Planungsgrundlagen für ein Land der Zukunft

Landesentwicklungsplan

Der Landesentwicklungsplan ist das verbindliche rahmensetzende Gesamtkonzept für die räumliche Ordnung und Entwicklung des Landes. An ihm sind alle räumlichen Planungen, insbesondere die Regionalplanung, die kommunale Bauleitplanung und die fachlichen Einzelplanungen zu orientieren.  

Was regelt ein Landesentwicklungsplan?
Die Illustration symbolisiert den Landesentwicklungsplan mit seinen unterschiedlichen Bestandteilen

Der Weg zum neuen Landesentwicklungsplan.

Die Aufstellung des neuen Landesentwicklungsplans basiert auf neuesten Erkenntnissen, wie sich die räumlichen Strukturen im Land entwickeln. Neben den Zahlen, Daten und Fakten aus der Raumbeobachtung und -analyse fließen vielfältigste Erfahrungen und Sichtweisen ein.

Der Weg zum neuen Plan
Die Illustration symbolisiert die Beiträge unterschiedlichster Akteure und die wissenschaftlichen Erkenntnisse, die in den Landesentwicklungsplan einfließen

Impulse für den neuen Landesentwicklungsplan

Für den neuen Landesentwicklungsplan liegen bereits einige Analysen und Diskussionsbeiträge vor. 

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Das Foto zeigt Menschen auf einer Baden-Württemberg-Karte

Der Landesentwicklungsplan 2002

Der aktuell gültige Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg stammt aus dem Jahr 2002. Er ist bis heute die wichtigste Grundlage für die Landes- und Regionalplanung.

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Die Illustration zeigt eine Karte

Landesentwicklungsplanung in Baden-Württemberg

Ein kurzer Blick in die Geschichte

Seit über 50 Jahren gibt es Landesentwicklungspläne in Baden-Württemberg. Auch wenn sich Themen und Inhalte seit den 1970er Jahren gewandelt haben – das Ziel ist gleich geblieben: Die Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land durch ein Gesamtkonzept für die räumliche Entwicklung.

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Die Illustration steht für Bewegung. Zu sehen sind unterschiedliche Verkehrsmittel und Verkehrswege

Rechtliche Grundlagen für die Raumordnung

Was regelt das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG)? Und was ist das Landesplanungsgesetz (LplG)?

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