Der Weg zum neuen Landesentwicklungsplan.

Während Grund und Boden begrenzt sind, sind die Ideen und Notwendigkeiten für ihre Nutzung vielfältig. Auch der neue Landesentwicklungsplan soll diese unterschiedlichen Interessen miteinander in Einklang bringen. Auf dem Weg dorthin gilt es, viele unterschiedliche Akteure für gemeinsame Lösungen ins Boot zu holen.

Die Illustration symbolisiert die Beiträge aus der Wissenschaft und aus den Dialog-Formaten, die in die LEP-Neuaufstellung einfließen

Ablauf

Die Illustration zeigt den Ablauf der LEP-Neuaufstellung: Vergabe von Gutachten, Ausarbeitung des Eckpunktepapiers, frühzeitige Beteiligung, Erarbeitung des 1. Entwurfs, förmliches Planverfahren, Beschlussentwurf. Gleichzeitig findet zunächst ein Fachaustausch der Ministerien auf Arbeitsebene und dann die Abstimmung im Wege einer interministeriellen Arbeitsgruppe (IMA) statt.

Umfangreiche Datengrundlage

Die ersten Schritte auf dem Weg zum neuen Landesentwicklungsplan wurden bereits Mitte 2022 gemacht. Zu diesem Zeitpunkt nahmen umfassende Analysen ihren Anfang. Sie widmen sich

  • den Stärken und Schwächen des aktuellen Landesentwicklungsplans,
  • der Einzelhandelsversorgung im Land und inwieweit hier eine Steuerung notwendig ist,
  • den Optionen, wie die Flächeninanspruchnahme reduziert werden könnte, sowie
  • der Veränderung der räumlichen Strukturen seit dem Jahr 2000.

Die bisherigen Ergebnisse sind in den Bereichen „Impulse“ und „Raumanalyse“ abrufbar.

Die ersten Erkenntnisse aus diesen Analysen und dem Fachaustausch der Ministerien wurden im Jahr 2023 in einem Eckpunktepapier aufgegriffen, das als Diskussionsangebot für die frühzeitige Beteiligung diente.

Die Illustration zeigt Personen mit mobilen Endgeräten an einem Tisch als Symbol für die Raumanalyse und den Fachaustausch

Frühzeitige Beteiligung

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung von Herbst 2023 bis Herbst 2024 waren unter anderem Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreterinnen und Vertreter der Landes-, regionalen und kommunalen Ebene, der Wirtschaft, der Landwirtschaft, der Umwelt und weiterer Interessen gefragt. In unterschiedlichen Beteiligungsveranstaltungen (siehe Dokumentationen unter „Aktuelles“ bzw. „Impulse“), aber auch über das digitale LEP-Mitwirkungsportal brachten sie sich mit ihren Erfahrungen, Sichtweisen und Bedürfnissen ein und entwickelten dabei wertvolle Ideen und Handlungsempfehlungen. Die freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung diente dem Zweck, frühestmöglich alle Ansprüche und Interessenkonflikte bei der Ausgestaltung des Planentwurfs berücksichtigen zu können und den Grundstein für eine möglichst große Zustimmung und Akzeptanz des Landesentwicklungsplanes zu legen. Solch eine umfassende frühzeitige Beteiligung vor dem eigentlichen Entwurf eines Landesentwicklungsplans ist in Baden-Württemberg, aber auch in Deutschland insgesamt, bislang einmalig.

Die Illustration symbolisiert die frühzeitige Beteiligung

Plansätze und Hinweise

Nach der frühzeitigen Beteiligung ging es an die Abwägung der umfangreichen Rückmeldungen aus der Wissenschaft, der Verwaltung und der frühzeitigen Beteiligung. Daraus ergaben sich Entwicklungsstrategien etwa für die Bereiche Wohnen, Industrie und Gewerbe, Umweltschutz, Anpassung an den Klimawandel und Infrastruktur. Diese Strategien werden derzeit in Plansätze übersetzt. Das heißt, das Ministerium entwirft verbindliche Ziele sowie Grundsätze, die bei nachfolgenden Abwägungsentscheidungen zu berücksichtigen sind. Ergänzt werden die Plansätze teilweise durch Karten, die räumliche Festlegungen oder rein informative Darstellungen beinhalten, und durch Hinweise in den Begründungen, wie die Adressaten die Plansätze umsetzen sollen. Der Landesentwicklungsplan soll nur einen Rahmen vorgeben und den Planern auf Landes-, regionaler und kommunaler Ebene Spielräume belassen, um im Sinne einer „atmenden Planung“ flexibel auf künftige Entwicklungen reagieren zu können.

Beim Entwurf der Plansätze sind die vorhandenen Vorgaben auf nationaler und internationaler Ebene zu berücksichtigen. Zudem spielt die Abstimmung mit den Nachbar(bundes)ländern eine entscheidende Rolle, um ein gutes Miteinander sicherzustellen.

Die Illustration symbolisiert Vorgaben für neue Wohn- und Gewerbegebiete, zum Schutz der Umwelt und zur Verbesserung der Infrastruktur.

Anhörungsverfahren zum Planentwurf

Der erste Entwurf des Landesentwicklungsplanes durchläuft ein im Landesplanungsgesetz vorgeschriebenes sogenanntes förmliches Anhörungserfahren. Somit haben die verschiedenen Akteure und die Öffentlichkeit zum gegebenen Zeitpunkt nochmals die Möglichkeit, ihre Meinungen und Anregungen förmlich einzubringen. Diese Rückmeldungen werden geprüft und abgewogen und, soweit möglich und sinnvoll, in den Plan integriert.

Die Illustration symbolisiert die Anhörung

Rechtlich bindend

Der Beschluss und die Verbindlicherklärung des Landesentwicklungsplans erfolgen durch die Landesregierung. Der Plan hat einen rechtlich bindenden Charakter und steckt den Rahmen ab für verschiedene Fachplanungen, vor allem aber für die Regionalpläne, Flächennutzungspläne und Bebauungspläne. Er gibt Leitlinien vor, anhand derer zukünftige Planungen, Projekte und Investitionen bewertet und koordiniert werden können.

Die Illustration symbolisiert den Landesentwicklungsplan mit seinen Bestandteilen

Ein Plan für jetzt und morgen

Nach der Planaufstellung ist vor der Planfortschreibung: Der Landesentwicklungsplan muss regelmäßig überprüft und an die neuen, nicht immer vorhersehbaren Entwicklungen und Herausforderungen angepasst werden. Die Raumbeobachtung im Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen spielt dabei eine zentrale Rolle. Sie bewertet die Wirkung des Landesentwicklungsplans und identifiziert gegebenenfalls, wo nachjustiert werden muss. Dadurch kann eine zukunftsorientierte Raumstruktur geschaffen werden, die den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen gerecht wird.

Das Bild symbolisiert die Auswertung von Daten im Rahmen der Raumbeobachtung