Raumplanungen und raumbezogene Entscheidungen können unter dem Oberbegriff „Raumordnung“ zusammengefasst werden. Für die Planungen und Entscheidungen liefert die Raumbeobachtung Zahlen, Daten und Fakten.
Für welche Zwecke nutzen wir die Flächen in unserem Land? Diese Frage betrifft alle Menschen in Baden-Württemberg. Das wollen wir Ihnen mit diesem Internetportal zeigen. Denn bei der Abwägung, wo welche Flächennutzung sinnvoll ist, müssen wir immer Zahlen, Daten und Fakten sowie das große Ganze im Blick behalten.
Hilfreich ist dabei der Landesentwicklungsplan. Er stellt einheitliche Spielregeln für das ganze Land sicher. Um auf aktuelle Entwicklungen angemessen reagieren zu können und dauerhaft ein gutes Leben sowohl in der Stadt als auch auf dem Land zu sichern, stellt das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen derzeit einen neuen Landesentwicklungsplan auf.
Raumplanungen und raumbezogene Entscheidungen können unter dem Oberbegriff „Raumordnung“ zusammengefasst werden. Für die Planungen und Entscheidungen liefert die Raumbeobachtung Zahlen, Daten und Fakten.
Der Landesentwicklungsplan wird durch Regionalpläne konkretisiert. In Baden-Württemberg gibt es zwölf Regionalverbände. Ihre zentrale Aufgabe ist die Umsetzung der Regionalplanung nach dem Landesplanungsgesetz. Die von den Regionalverbänden regelmäßig fortzuschreibenden Regionalpläne stellen mit ihren Festlegungen das raumordnerische Kursbuch für die weitere Entwicklung der jeweiligen Region dar.
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