Der Weg zum neuen Landesentwicklungsplan.

Während Grund und Boden begrenzt sind, sind die Ideen und Notwendigkeiten für ihre Nutzung vielfältig. Auch der neue Landesentwicklungsplan soll diese unterschiedlichen Interessen miteinander in Einklang bringen. Auf dem Weg dorthin gilt es, viele unterschiedliche Akteure für gemeinsame Lösungen ins Boot zu holen.

Die Illustration symbolisiert die Beiträge aus der Wissenschaft und aus den Dialog-Formaten, die in die LEP-Neuaufstellung einfließen

Ablauf

Die Illustration zeigt den Ablauf der LEP-Neuaufstellung: Vergabe von Gutachten, Ausarbeitung des Eckpunktepapiers, frühzeitige Beteiligung, Erarbeitung des 1. Entwurfs, förmliches Planverfahren, Beschlussentwurf. Gleichzeitig findet zunächst ein Fachaustausch der Ministerien auf Arbeitsebene und dann die Abstimmung im Wege einer interministeriellen Arbeitsgruppe (IMA) statt.

Die ersten Schritte wurden bereits Mitte des Jahres 2022 gemacht

Umfassende Analysen der aktuellen Gegebenheiten in Baden-Württemberg nahmen ihren Anfang. Sie widmen sich zum Beispiel der aktuellen Erreichbarkeit von Einzelhandel, Schulen, Krankenhäusern sowie generell von mittleren und größeren Zentren und prognostizieren, welche Entwicklungen zu erwarten sind.

 

Die ersten Erkenntnisse aus diesen Analysen und der enge Austausch des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen mit unterschiedlichsten Fachministerien boten spannende Anhaltspunkte für den neuen Landesentwicklungsplan. Diese dienen als Diskussionsgrundlage für die weiteren Schritte.

Die Illustration zeigt Personen mit mobilen Endgeräten an einem Tisch als Symbol für die Raumanalyse und den Fachaustausch

Gemeinsame Entwicklung von Zielen und Strategien

Der wichtigste Punkt auf der To-do-Liste ist dabei die gemeinschaftliche Erarbeitung konkreter Ziele und Strategien für den zukünftigen Landesentwicklungsplan. Gefragt sind hier beispielsweise auch Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen und der Wirtschaft, Umweltschutzorganisationen, Bildungseinrichtungen sowie Bürgerinnen und Bürger. Alle sollen sich in unterschiedlichen Zusammensetzungen oder auch online mit ihren Erfahrungen, Sichtweisen und Bedürfnissen in die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung einbringen können. Solche Diskussionen sind sicherlich nicht immer einfach. Sie sind aber notwendig, um frühestmöglich alle Ansprüche und Interessenkonflikte bei der Ausgestaltung berücksichtigen zu können und den Grundstein für eine möglichst große Zustimmung und Akzeptanz des Landesentwicklungsplanes zu legen.

Die Illustration symbolisiert die Entwicklung von Zielen auf Basis der Beiträge aus der Wissenschaft und aus der Beteiligung

Maßnahmen, Handlungsempfehlungen und Plansätze

Steht das Gerüst mit Zielen und Strategien, geht es an die Feinarbeit: Es entstehen konkrete Maßnahmen und Handlungsempfehlungen, die in Plansätze übersetzt werden. Es handelt sich dabei unter anderem um Vorgaben für neue Wohn- und Gewerbegebiete, zum Schutz der Umwelt oder zur Verbesserung der Infrastruktur. Dabei sind die vorhandenen Vorgaben auf nationaler und internationaler Ebene zu berücksichtigen. Somit spielt auch die Abstimmung mit anderen Planungsebenen und mit den Nachbar(bundes)ländern eine entscheidende Rolle, um ein gutes Miteinander sicherzustellen.

Die Illustration symbolisiert Vorgaben für neue Wohn- und Gewerbegebiete, zum Schutz der Umwelt und zur Verbesserung der Infrastruktur.

Ein Plan für jetzt und morgen

Nach der Planaufstellung ist vor der Planfortschreibung: Der Landesentwicklungsplan muss regelmäßig überprüft und an die neuen, nicht immer vorhersehbaren Entwicklungen und Herausforderungen angepasst werden. Die Raumbeobachtung im Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen spielt dabei eine zentrale Rolle. Sie bewertet die Wirkung des Landesentwicklungsplans und identifiziert gegebenenfalls, wo nachjustiert werden muss. Dadurch kann eine zukunftsorientierte Raumstruktur geschaffen werden, die den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen gerecht wird.

Anhörungsverfahren zum Planentwurf

Der erste Entwurf des Landesentwicklungsplanes durchläuft ein im Landesplanungsgesetz vorgeschriebenes sogenanntes förmliches Anhörungserfahren. Somit haben die verschiedenen Akteure und die Öffentlichkeit nochmals die Möglichkeit, ihre Meinungen und Anregungen förmlich einzubringen. Diese Rückmeldungen werden geprüft und abgewogen und, soweit möglich und sinnvoll, in den Plan integriert.

Rechtlich bindend

Der Beschluss und die Verbindlicherklärung des Landesentwicklungsplans erfolgen durch die Landesregierung. Der Plan hat einen rechtlich bindenden Charakter und steckt den Rahmen ab für verschiedene Fachplanungen, vor allem aber für die Regionalpläne, Flächennutzungspläne und Bebauungspläne. Er gibt Leitlinien vor, anhand derer zukünftige Planungen, Projekte und Investitionen bewertet und koordiniert werden können.

Die Illustration symbolisiert den Landesentwicklungsplan mit seinen Bestandteilen