Was hat die Raumordnung mit Sport-Großveranstaltungen zu tun?

Sport- und Freizeiteinrichtungen

Große Sportveranstaltungen spielen eine entscheidende Rolle für gastgebende Städte und Regionen. Sie ziehen viele Besucher an, was die lokale Gastronomie und Hotellerie ankurbelt und den Bekanntheitsgrad des Veranstaltungsortes steigert.

Ein Beispiel ist die Fußball-Europameisterschaft 2024: Allein in der Arena in Stuttgart werden über 250.000 Gäste erwartet.

Was aber hat die Raumordnung mit Sportstätten zu tun? Und wieso sind für große Sport- und Freizeitanlagen im Vorfeld so aufwändige Planungen und Abstimmungen wichtig?

Icon Fußball

Häufig benötigen Sportanlagen große Flächen und verursachen bei Events viel Verkehr. Sie sind damit „raumwirksam“ und ihre Standorte bedürfen einer gründlichen räumlichen Planung. Die Raumordnung bestimmt, an welchem Ort welche Nutzung stattfinden soll, achtet darauf, dass Nutzungen klug miteinander verknüpft werden und dass für alles Nötige Raum ist. Auf diese Weise verbindet und beeinflusst Raumordnung sehr viele Lebensbereiche, u. a. auch die Freizeitgestaltung und den Sport.

Ein zentrales Instrument der Raumordnung ist der Landesentwicklungsplan. Dieser Plan ist eine Rechtsverordnung der Landesregierung und gibt somit verbindliche und einheitliche Spielregeln für das ganze Land vor.

Landesentwicklungsplan - Was ist das?

Mitglieder in den Sportvereinen Baden-Württembergs 2012-2023

In Baden-Württemberg gibt es rund 1300 Sportvereine mit zusammen über vier Mio. Mitgliedern. Viele davon trainieren regelmäßig auf Sportanlagen oder in Hallen. Viele Menschen sind nicht deshalb Mitglied, um selbst Sport zu betreiben, sondern um ihre Vereine bei Spielen und Wettkämpfen zu unterstützen. Daher sind z.B. die beiden Erstliga-Fußballvereine VfB Stuttgart und SC Freiburg die mitgliederstärksten Sportvereine im Land.

Quelle: Landessportverband Baden-Württemberg (lsvbw.de/verband/statistik)

Was regelt der Landesentwickungsplan zu Sportstätten?

Der Landesentwicklungsplan gibt nicht vor, wo genau einzelne Sportstätten und andere Freizeiteinrichtungen gebaut werden dürfen oder nicht. Er setzt vielmehr einen grobmaschigen Rahmen, um solche Vorhaben an geeignete Standorte zu lenken. So regelt der Landesentwicklungsplan aus dem Jahr 2002:

Blick auf das Dreisamstadion in Freiburg

 

  • Freizeiteinrichtungen sind möglichst in bestehende Siedlungen zu integrieren oder in Anlehnung an diese zu errichten. In der Nähe größerer Siedlungen sind für die ortsnahe Freizeitgestaltung und Erholung leicht zugängliche Bereiche freizuhalten und zu gestalten (5.4.3 G).

 

  • Einrichtungen für Freizeitaktivitäten und Erholung sollen sich in die Landschaft einfügen, das Landschaftsbild möglichst wenig beeinträchtigen und insbesondere in naturnahen Landschaftsräumen naturverträglich sein (5.4.4 G).

 

  • Zur Befriedigung der Nachfrage nach Möglichkeiten für sportliche Aktivitäten und erholsame Vergnügungen in großflächigen Freizeiteinrichtungen sind geeignete Räume und Standorte zu sichern und raum- und umweltverträglich auszugestalten. Dabei sind die Lage im Raum- und Siedlungsgefüge sowie die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der sparsamen Bodennutzung zu berücksichtigen (5.4.5 G).

 

  • Freizeiteinrichtungen mit starkem Besucherverkehr sollen an öffentliche Verkehrsmittel und ortsdurchfahrtsfreie Straßen angeschlossen sein. Wohnsiedlungen und Kurorte sind vor störenden Einwirkungen zu schützen (5.4.6 G).
G = Grundsatz; Erläuterung finden Sie hier

Welche Leitplanken setzt der Landesentwicklungsplan noch?

Der Landesentwicklungsplan gibt zudem die zentralörtliche Gliederung in Oberzentren und Mittelzentren mit Mittelbereichen vor. Damit werden die dezentralen Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur des Landes gefestigt und die angestrebte Siedlungsentwicklung unterstützt und koordiniert.

Oberzentren sollen bspw. als Standorte großstädtischer Prägung die Versorgung eines Verflechtungsbereichs von mehreren hunderttausend Einwohnerinnen und Einwohner gewährleisten. Zu ihrer Ausstattung gehören daher z.B. auch Sporthallen und Stadien.

Eckfahne im Stadion

Der Landesentwicklungsplan setzt mit diesen Regelungen wichtige Leitplanken, mit denen sich die Kommunen und anderen Planungsträger bei der Planung solcher Vorhaben bewusst auseinander setzen müssen. Wichtig ist dabei insbesondere, bei Freizeiteinrichtungen mit einem starkem Besucherverkehr eine gute Verkehrsanbindung von vorneherein mitzudenken.

Am Beispiel von Stuttgart (als eins der Oberzentren) zeigt sich z.B., dass das Stadion in Bad Cannstatt durch eine sehr gute Anbindung an die Bundesstraßen B10 und B14, große Parkplätze am Neckarpark, den S- und Regionalbahnanschluss sowie den U-Bahn und Busverkehr gut erreicht werden kann. Zudem ist es durch die Lage zwischen Wohn- und Gewerbesiedlungen gut in das Stadtbild integriert worden.

Gut zu wissen:

Der aktuell geltende Landesentwicklungsplan ist von 2002. Die Zeit ist seitdem nicht stehen geblieben: In über 20 Jahren haben sich viele neue Entwicklungen ergeben. Um auf diese und weitere aktuelle Entwicklungen angemessen reagieren zu können und dauerhaft ein gutes Leben sowohl in der Stadt als auch auf dem Land zu sichern, stellt das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen derzeit einen neuen Landesentwicklungsplan auf.

 

Dabei wird großer Wert auf eine frühzeitige Beteiligung aller Interessierten gelegt. Sie sind herzlich eingeladen: Halten Sie sich auf dem Laufenden, bringen Sie sich ein im Bereich „Mitmachen“ unseres Portals und gestalten Sie den Raum für morgen mit.

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