Nimmt man eine fußläufige Nahversorgung für diejenigen Menschen an, die in einer Entfernung von maximal 700 Metern Fußweg-Distanz zu mindestens einem Lebensmittelbetrieb wohnen, ergibt sich nach dem Gutachten zur Einzelhandelssteuerung folgendes Bild:
Der Anteil der Menschen, die kein kleines, kleineres oder größeres Lebensmittelgeschäft fußläufig erreichen, liegt bei rund 51 %. Differenziert nach Einwohnerklassen der Kommunen liegt ein räumlicher Nahversorgungsanteil von durchschnittlich mehr als 50 % der Einwohnerinnen und Einwohner nur in Städten und Gemeinden mit mehr als 25.000 Menschen vor.
Differenziert nach Raumkategorien zeigt sich ein deutlich überdurchschnittlich hoher räumlicher Nahversorgungsanteil mit rund 68 % in den Verdichtungsräumen, während im Ländlichen Raum im engeren Sinne ein erheblich unterdurchschnittlicher Anteil von nur rund 38 % zu verzeichnen ist. Die geringere Nahversorgung im Ländlichen Raum im engeren Sinne ist insbesondere auf disperse, kleinteilige Siedlungsstrukturen zurückzuführen.
Inwieweit hier Lebensmittelbetriebe wie Bäcker, Getränkemärkte oder Verkaufsautomaten die Versorgungslage verbessern, ist nicht bekannt.