31.03.2025

Neues Landesplanungsgesetz in Kraft: Schnellere Planungsverfahren und mehr Effizienz

Im März 2025 hat der Landtag zahlreiche Änderungen am Landesplanungsgesetz beschlossen, um Planungsverfahren zu beschleunigen, zu digitalisieren und zu vereinfachen. Die neuen Verfahrensregeln werden auch im Verfahren des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen zur Aufstellung des Landesentwicklungsplans angewendet.

Die wichtigsten Vorteile der neuen Regelungen sind:

Einfachere Beteiligung und digitale Verfahren: Alle Verfahrensschritte laufen digital ab. Veröffentlichungen und Bekanntmachungen erfolgen über das Internet, und Stellungnahmen können online eingereicht werden. Online-Formulare werden zum Standard für Stellungnahmen der Öffentlichkeit. Das erleichtert die Arbeit der zuständigen Behörden und beschleunigt die Auswertung der Stellungnahmen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und öffentlicher Stellen ist nicht mehr verpflichtend.

Keine Briefe mehr: Stellungnahmen der Öffentlichkeit können künftig nur noch elektronisch eingereicht werden. Einwendungen per Brief sind nicht mehr möglich. Alle, die nicht elektronisch kommunizieren können oder wollen, können ihre Stellungnahmen direkt bei der Planungsbehörde mündlich vortragen.

Einfachere Rückmeldung: Die bisherige Pflicht der Planungsbehörden zur individuellen Rückmeldung entfällt. Bürgerinnen und Bürger können am Ende des Prozesses im Internet nachlesen, ob ihre Einwendungen berücksichtigt wurden.

Online-Bekanntmachungen: Satzungen der Regionalverbände werden ausschließlich online bekannt gemacht.

Anzeigeverfahren statt Genehmigung: Regionalpläne können künftig schneller in Kraft treten, da das Genehmigungsverfahren durch ein Anzeigeverfahren ersetzt wird. Wenn das zuständige Ministerium den Plan nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist prüft, tritt er automatisch in Kraft.

Fehlerkorrektur: Bestimmte formale Fehler im Planungsverfahren führen nicht mehr zur Ungültigkeit des gesamten Plans. Fehler können nachträglich korrigiert und unwirksame Teile abgetrennt werden, sodass der Rest gültig bleibt.

Teilpläne vorab in Kraft:  Inhaltlich nicht berührte, abtrennbare Teile eines Plans können bereits vorab in Kraft treten, auch wenn andere Teile noch geändert werden müssen.

Weniger Bürokratie: Parallelregelungen zum Raumordnungsgesetz wurden gestrichen. Der Rahmencharakter der Raumordnungsplanung wird stärker betont. Das verringert den bürokratischen Aufwand.

Harmonisierung: Die Regelungen des Landesplanungsgesetzes wurden mit denen des Raumordnungsgesetzes harmonisiert. Das bedeutet, dass Doppelregelungen gestrichen wurden. Das macht die Anwendung des Gesetzes einfacher.

Flexibilisierungs- und Experimentierklausel: Eine neu in das Gesetz aufgenommene Klausel ermöglicht fallbezogene Abweichungen von Standardverfahren und stärkt die planerische Eigenverantwortung der Regionalverbände.

Themenbezogene Raumanalysen: Umfassende Landesentwicklungsberichte werden durch regelmäßig erscheinende themenbezogene Raumanalysen ersetzt, was eine schnellere Reaktion auf relevante Raumentwicklungen ermöglicht.

Einheitliches Datenformat: Für die Bereitstellung der Bauleitpläne im Raumordnungskataster wird ein einheitliches Datenformat vorgeschrieben, was die digitale Übermittlung erleichtert.

 

Das neue Landesplanungsgesetz ist seit Ende März 2025 in Kraft und kann hier abgerufen werden: 

 

Landesplanungsgesetz
Auszug aus dem Landesentwicklungsgesetz

Weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen der Raumordnung und Landesplanung finden Sie hier: 

Planungsrecht