14.06.2024

LEP-Workshop zu Mehrfachzentren im Zentrale-Orte-System

Am 14. Juni gewann das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen im Austausch mit Ober- und Mittelzentren mit gemeinsamer Versorgungsaufgabe für das Umland wertvolle Erkenntnisse für den neuen Landesentwicklungsplan.

Das Zentrale-Orte-System hat sich als Instrument zur Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilräumen des Landes grundsätzlich bewährt. Es ordnet den Kommunen unterschiedliche Daseinsvorsorge-Aufgaben und Möglichkeiten im Bereich der Siedlungsentwicklung zu, um eine überörtliche flächendeckende und erreichbare Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Der geltende Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg (LEP) aus dem Jahr 2002 legt für diese Zwecke Ober- und Mittelzentren nach unverbindlichen Ausstattungsmerkmalen fest und erteilt der Regionalplanung den Auftrag, Klein- und Unterzentren auszuweisen.

In einigen Ausnahmefällen – wenn es die Erreichbarkeit und der Ausgleich von Versorgungsdefiziten erfordern – bilden auch zwei oder mehrere Städte ein gemeinsames Ober- oder Mittelzentrum, also ein Mehrfachzentrum. Der Themenworkshop „Mehrfachzentren im Zentrale-Orte-System“ am 14. Juni in Reutlingen richtete sich an eben solche Kooperationen und ging der Frage nach, wie der LEP die gemeinsame Wahrnehmung der Daseinsvorsorge der Mehrfachzentren unterstützen kann.

Die Veranstaltung bot zunächst vertiefte Einblicke in die Herausforderungen und Erfolgsfaktoren der vertretenen Mehrfachzentren. Dabei zeigte sich einmal mehr, dass ihre Kooperation weit über die soziale Daseinsvorsorge hinausgeht, auch wenn sie teilweise durch bürokratische Hürden erschwert wird. Weiter ging es mit einem Impuls des MLW zu bisherigen Überlegungen für den neuen LEP, denn auch dieser soll unter bestimmten Voraussetzungen Mehrfachzentren ermöglichen. Kernstück des Workshops war ein Erfahrungsaustausch zu den Themen Daseinsvorsorge und Kooperation heute und in Zukunft sowie zu Besonderheiten, die in Hinblick auf die gemeinsame Wahrnehmung zentralörtlicher Funktionen im LEP berücksichtigt werden sollten. So sprachen sich die Teilnehmenden unter anderem dafür aus, dass eine Mindestversorgung als Leitlinie für Standortentscheidungen und Fördermaßnahmen der Ministerien definiert wird.

Alle Ergebnisse des Workshops werden nun ausgewertet und dienen als Impulse für die Ausgestaltung des neuen Landesentwicklungsplans.

 

Bisherige Mehrfachzentrum gemäß geltendem LEP aus dem Jahr 2002

Gemeinsame Oberzentren:

  • Friedrichshafen / Ravensburg / Weingarten
  • Lörrach / Weil am Rhein
  • Tübingen / Reutlingen
  • Mannheim (/ Ludwigshafen am Rhein)
  • Ulm (/ Neu-Ulm)

Gemeinsame Mittelzentren:

  • Besigheim / Bietigheim-Bissingen
  • Gaggenau / Gernsbach
  • Haslach / Hausach / Wolfach
  • Laichingen / Blaubeuren
  • Ludwigsburg / Kornwestheim
  • Sindelfingen / Böblingen
  • Staufen / Bad Krozingen
  • Waiblingen / Fellbach
  • Walldorf / Wiesloch