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Attraktive und wohnortnahe Einzelhandelsangebote

Worum geht es?

Es ist ein wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge, überall in Baden-Württemberg eine verbrauchernahe Versorgung durch den Einzelhandel sicherzustellen. Großflächige Einzelhandelsbetriebe – darunter werden derzeit Betriebe mit einer Verkaufsfläche über 800 m² und Einkaufszentren verstanden – können bei falscher Standortwahl die Versorgungsfunktion von Stadt- und Ortskernen der eigenen und benachbarten Gemeinden und damit auch die Nahversorgung der Menschen gefährden. Die Steuerung des großflächigen Einzelhandels ist daher ein traditionelles Aufgabengebiet der Raumordnung, um das Zusammenspiel von Siedlungs- und Einzelhandelsentwicklung zu koordinieren.

Der derzeit geltende Landesentwicklungsplan setzt dies anhand von vier Grundregelungen um:

  • Lenkung des großflächigen Einzelhandels in die Zentralen Orte (Zentralitätsgebot).
     
  • Beschränkung der Auswirkungen eines Einzelhandelsstandortes auf den Einzugsbereich des Zentralen Ortes (Kongruenzgebot).
     
  • Verbot, die Einzelhandelsfunktion der eigenen Stadt- bzw. Ortsmitte, aber auch die der benachbarten Gemeinden, zu gefährden (Beeinträchtigungsverbot).
     
  • Ansiedlung des großflächigen Einzelhandels vor allem in den Stadt- und Ortskernen (Integrationsgebot).

Was bedeutet das für ein gutes Leben in Baden-Württemberg?

Die fußläufige Deckung des täglichen Bedarfs an Lebensmitteln sowie lebendige Stadt- und Ortszentren, die zum Verweilen und Einkaufen einladen, zeichnen die Lebensqualität in einer Gemeinde aus. Vielerorts übernehmen Standorte des Einzelhandels darüber hinaus auch soziale Funktionen als Treffpunkte und tragen bei richtiger Standortwahl zum Funktionserhalt der Innenstädte und Ortszentren bei.

Einkaufsstraße

Trends und Herausforderungen

„Handel ist Wandel“. Das bekannte Sprichwort trifft die Herausforderungen, vor welchen der Einzelhandel steht, sehr gut. Der Einzelhandel unterliegt unter anderem durch den zunehmenden Onlinehandel und die verstärkte Verknüpfung von Einkauf und Gastronomie einem fortlaufenden Strukturwandel. Dieser wurde durch die pandemiebedingten Einschränkungen der letzten Jahre weiter beschleunigt. 

Mit dem Wandel im Einzelhandel sind Auswirkungen auf Innenstädte, Orts- und Stadtteilzentren verbunden. Zwar wird sich deren Gestalt voraussichtlich verändern, aber der Einzelhandel wird weiterhin ein wesentliches Element bleiben. Entsprechend ist zum Erhalt lebenswerter Stadt- und Ortsmitten weiterhin eine Steuerung des Einzelhandels notwendig. Darüber hinaus ergeben sich Effekte in den Bereichen Verkehr und Logistik, aber auch – etwa mit Blick auf personallose Verkaufskonzepte – neue Chancen für die Versorgung in Ländlichen Raum. 

Wo wollen wir hin?

Die Zentralen Orte werden weiterhin die bevorzugten Standorte des großflächigen Einzelhandels sein, um die Versorgung gerade im Ländlichen Raum durch Konzentration des Angebots aufrecht zu erhalten. Die Nahversorgung hingegen soll so gestaltet werden, dass diese mit kurzen Wegen auch für mobilitätseingeschränkte Menschen gut erreichbar ist. Kurz gesagt, die Nahversorgung soll da sein, wo die Menschen wohnen.

Die Funktion der Stadt- und Ortszentren für die Lebensqualität soll gestärkt werden, indem der großflächige Einzelhandel weiterhin bevorzugt dort angesiedelt wird. Dies korrespondiert mit dem Ziel einer flächeneffzienten, kompakten Siedlungsentwicklung. Weiterer Flächenverbrauch durch großflächigen Einzelhandel am Ortsrand mit zusätzlichem Verkehr und negativen Auswirkungen auf die Stadt- und Ortszentren soll vermieden werden. Angestrebt wird auch eine bessere Erreichbarkeit des Einzelhandels mit öffentlicher Mobilität sowie zu Fuß und mit dem Rad.

Erste Lösungsansätze

 

  • Überprüfung und gegebenenfalls Weiterentwicklung der bestehenden Ge- und Verbote des Landesentwicklungsplans 2002.
     
  • Sicherstellung einer bedarfsgerechten Nahversorgung in den einzelnen Quartieren.
     
  • Entwicklung von Kriterien zur Abgrenzung von zentralörtlichen Versorgungskernen, um eine einheitliche Handhabung durch die Regionalplanung zu befördern.
     
  • Beauftragung der Regionalverbände zur Erstellung regionaler Einzelhandelskonzepte, mit besonderem Augenmerk auf die Zentralen Orte und die Erreichbarkeit des großflächigen Einzelhandels mit dem öffentlichen Verkehr.

 

 

Stuttgarter Weihnachtsmarkt
Von Bürger64
Nahversorgung
Ich finde es sehr wichtig, dass man vor Ort Lebensmittel einkaufen kann. Ich wohne auf dem Land und fahre viel Auto. Wenn das später im Alter nicht mehr geht, brauche ich einen Laden vor Ort - oder eine gute Busverbindung in den Nachbarort.
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