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Freizeit, Erholung und Tourismus

Worum geht es?

Die Naherholung im Umkreis der Städte und Gemeinden sowie Freizeitangebote für den Tages- und Übernachtungstourismus stellen über den rein wirtschaftlichen Faktor hinaus wichtige Elemente der Daseinsvorsorge dar, deren Bedeutung uns in der COVID-19-Pandemie eindrücklich vor Augen geführt wurde. Die intensive Nutzung des Freiraums durch Freizeiteinrichtungen, z.B. durch großflächige Freizeitparks oder die touristische Vermarktung der UNESCO- Welterbestätten geht jedoch auch mit Belastungen des Naturraumes durch Versiegelung und Immissionen einher. Umgekehrt erfordern touristisch attraktive Orte den Erhalt ihrer gebauten und natürlichen Umgebung.

Was bedeutet das für ein gutes Leben in Baden-Württemberg?

Freizeit und Erholung sind in einer zunehmend technisierten und arbeitsverdichteten Umwelt von grundlegender Bedeutung für das Wohlbefinden der Menschen. Zudem ist der Tourismus in vielen Regionen von Baden-Württemberg ein bedeutender Wirtschaftszweig, unabhängig davon, ob es sich um Übernachtungs- oder Tagestourismus handelt.

Bild eines Riesenrates

Trends und Herausforderungen

Spätestens seit der Corona-Pandemie ist uns bewusstgeworden, wie wichtig wohnortnahe Naherholung, aber auch ein vielfältiges Kultur- und Freizeitangebot sind. Die Bedeutung der Nutzung des Freiraumes für Freizeit und Erholung, aber auch für den (Tages-)Tourismus wird weiterhin zunehmen. Durch die Errichtung baulicher Anlagen für Freizeitaktivitäten kann eine weitere Flächeninanspruchnahme und Zersiedelung des Freiraums einhergehen. Andere Nutzungen im Freiraum, z.B. der Abbau von Rohstoffen, sind mit einer Freizeitnutzung häufig nicht vereinbar.

Aufgabe der räumlichen Planung ist es daher, einerseits die Räume mit einer hohen Bedeutung für Erholung und naturbezogenen Tourismus weiterzuentwickeln und andererseits sensible Landschafts- und Naturräume vor einer Überbeanspruchung durch Freizeitnutzung sowie vor konkurrierenden Nutzungen zu schützen.

Wo wollen wir hin?

Touristische Infrastrukturen sollen so organisiert werden, dass die Attraktivität der Landschaft erhalten und die Überbeanspruchung der Natur vermieden wird. Gleichzeitig gilt es, geeignete Räume für die Erholung und einen naturbezogenen Tourismus weiterzuentwickeln und die Erreichbarkeit von Erholungsgebieten und großen Freizeiteinrichtungen zu verbessern. Eine umfassende interkommunale, regional- und grenzüberschreitende Zusammenarbeit kann dabei die Schaffung der Rahmenbedingungen für einen qualitativ hochwertigen, vielfältigen Tourismus entscheidend unterstützen. Die Sicherung wohnortnaher Flächen für die Nah- und Feierabenderholung ist durch die städtebauliche Planung zu gewährleisten.

Erste Lösungsansätze

 

  • Informatorische Darstellung der Räume mit besonderer Bedeutung für den Tourismus. 
     
  • Optionale Festlegung der besonderen Funktion „Freizeit, Erholung und Tourismus“ für geeignete Gemeinden oder Gemeindeteile durch die Regionalplanung. 
     
  • Erhaltung und Schutz bedeutsamer Kulturdenkmale als prägende Elemente der Landschaft.
Junge im Schwimmbad
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