In Baden-Württemberg haben sich bereits vielfältige Formen der Zusammenarbeit auf verschiedenen Ebenen etabliert. So stärken bereits die bestehenden inter-/nationalen Kooperationen (z.B. „Trinationale Metropolregion Oberrhein“, „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“ sowie die „Trinationale Agglomeration Basel“) insbesondere den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in Europa. Die Territoriale Agenda der Europäischen Union 2020 beschreibt einen strategischen Ansatz in Europa, der den wechselseitigen Abhängigkeiten mittels integrierter Planung umfassend Rechnung tragen soll. Die Landesplanung bietet hier Möglichkeiten, über einen fachübergreifenden und räumlich integrierten Ansatz einen zukunftsorientierten landesweiten Rahmen für Baden-Württemberg und angrenzende Räume zu formulieren.
Interkommunale, regionale und grenzübergreifende Kooperationen (z.B. in den Regionen Rhein-Neckar, Donau-Iller, Stuttgart oder im Bodenseeraum) bieten Chancen zur 14 Herausbildung bzw. Weiterentwicklung großräumiger Partnerschaften, auch um die Wettbewerbsfähigkeit der Gesamtregion räumlich ausgewogen zu stärken und insoweit Potenziale zur Erreichung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu heben.
Es ist zu erwarten, dass Abstimmungserfordernisse auf Grund von gesetzlichen Anforderungen und komplexeren Sachzusammenhängen in Zukunft noch größer und zeitintensiver werden. Auch die Einbindung von Baden-Württemberg in staatenübergreifende Abstimmungsprozesse mit anderen europäischen Großräumen wird an Bedeutung gewinnen.