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Interkommunale und regionale Kooperation sowie grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Worum geht es?

Vor dem Hintergrund digitaler und ökonomischer Transformationsprozesse, der demografischen Herausforderung oder der Anpassungsbedarfe im Wirtschafts- und Energiesektor sowie des Klimawandels stehen die baden-württembergischen Kommunen und Regionen vor immer größeren Aufgaben, die sich durch Zusammenarbeit häufig einfacher lösen lassen. Geboten sind daher interkommunale, regionale und grenzübergreifende Kooperationen. Die Weiterentwicklung bestehender regionaler Kooperationsräume und grenzüberschreitender Zusammenarbeit ist eine wichtige Aufgabe, da auch Planungen in der Schweiz, in Frankreich, in Bayern oder in Hessen erhebliche Auswirkungen auf die Raumentwicklung in Baden-Württemberg haben können – oder umgekehrt.

Was bedeutet das für ein gutes Leben in Baden-Württemberg?

Partnerschaften sollen die Wettbewerbsfähigkeit der Gesamtregion fördern und die Erreichung gleichwertiger Lebensverhältnisse sowohl in den Verdichtungsräumen als auch im Ländlichen Raum erleichtern. Durch gemeinsames Handeln können beispielsweise die Ansiedlungen von größeren Unternehmen leichter gestemmt oder Infrastrukturen zur Versorgung von Menschen und Unternehmen aufrechterhalten werden.

Mannheim

Trends und Herausforderungen

In Baden-Württemberg haben sich bereits vielfältige Formen der Zusammenarbeit auf verschiedenen Ebenen etabliert. So stärken bereits die bestehenden inter-/nationalen Kooperationen (z.B. „Trinationale Metropolregion Oberrhein“, „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“ sowie die „Trinationale Agglomeration Basel“) insbesondere den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in Europa. Die Territoriale Agenda der Europäischen Union 2020 beschreibt einen strategischen Ansatz in Europa, der den wechselseitigen Abhängigkeiten mittels integrierter Planung umfassend Rechnung tragen soll. Die Landesplanung bietet hier Möglichkeiten, über einen fachübergreifenden und räumlich integrierten Ansatz einen zukunftsorientierten landesweiten Rahmen für Baden-Württemberg und angrenzende Räume zu formulieren.

Interkommunale, regionale und grenzübergreifende Kooperationen (z.B. in den Regionen Rhein-Neckar, Donau-Iller, Stuttgart oder im Bodenseeraum) bieten Chancen zur 14 Herausbildung bzw. Weiterentwicklung großräumiger Partnerschaften, auch um die Wettbewerbsfähigkeit der Gesamtregion räumlich ausgewogen zu stärken und insoweit Potenziale zur Erreichung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu heben.

Es ist zu erwarten, dass Abstimmungserfordernisse auf Grund von gesetzlichen Anforderungen und komplexeren Sachzusammenhängen in Zukunft noch größer und zeitintensiver werden. Auch die Einbindung von Baden-Württemberg in staatenübergreifende Abstimmungsprozesse mit anderen europäischen Großräumen wird an Bedeutung gewinnen.

Wo wollen wir hin?

Kooperation kann nicht von oben verbindlich verordnet werden, sondern muss vor Ort mit Leben gefüllt werden. Verschiedene Anreize können jedoch eine verbesserte und stetige Zusammenarbeit auf allen Verwaltungsebenen befördern, um widerstandsfähige und zukunftsfähige Raumstrukturen sowie eine nachhaltige Siedlungsentwicklung sicherzustellen. Insbesondere die (Weiter-) Entwicklung interkommunaler und regionaler Kooperationen zur Stärkung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Mit den unmittelbar angrenzenden Bundesländern und Nachbarstaaten soll die grenzübergreifende Zusammenarbeit gestärkt werden, um Synergien der Metropolregionen und Europäischen Verflechtungsräume zu nutzen. Dies fördert im gleichen Zuge die internationale Sichtbarkeit.

Erste Lösungsansätze

 

  • Die räumlichen Verflechtungen der Grenzräume und die Berücksichtigung benachbarter starker Zentren dies- und jenseits der Grenze sollen stärker in den Fokus rücken und angemessene Berücksichtigung finden. 
     
  • Prüfung der Entwicklungsmöglichkeiten von potenziellen Kooperationsräumen in Baden-Württemberg, insbesondere im Hinblick der interkommunalen Zusammenarbeit im Sinne von Stadt-Land-Partnerschaften. 
     
  • Anreize für eine interkommunale Kooperation in den einzelnen Fachkapiteln, wie insbesondere Ausnahmen und Flexibilisierungen von Vorgaben. 
     
  • Raumbezogene Förderprogramme sollen eine interkommunale, regionale oder grenzüberschreitende Abstimmung und Umsetzung von Vorhaben und Konzepten besonders berücksichtigen. 
Schiltach im Kinzigtal
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