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Reduzierung des Flächenverbrauchs

Worum geht es?

Flächen sind endlich. Angesichts der begrenzten Verfügbarkeit und ihrer großen Bedeutung müssen wir sparsam mit ihnen umgehen. Gleichzeitig werden nach wie vor Flächen benötigt, zum Bau von Wohnungen und Gewerbebetrieben, zur land- und fortwirtschaftlichen Produktion, zur Energieerzeugung, als Rückzugsort für Tiere und Pflanzen oder als Orte der Freizeit und Erholung. All diese Ansprüche an die Flächennutzung in ein gutes Miteinander zu bringen und den Verbrauch von Flächen in nachhaltige und zukunftsorientierte Bahnen zu lenken, ist eine zentrale Aufgabe der Landesentwicklungsplanung. Klar ist aber auch, dass die Rückführung des Flächenverbrauchs eine Querschnittsaufgabe ist, für die es Anstrengungen auf allen politischen und fachlichen Ebenen bedarf.

Baden-Württemberg, eine Hand und ein Herz symbolisieren ein gutes Leben

Was bedeutet das für ein gutes Leben in Baden-Württemberg?

Wir benötigen Platz für Technologieentwicklung, Wohnraum, erneuerbare Energien sowie für vieles mehr. Um unseren Wohlstand auch für die folgenden Generationen zu sichern, kommt es auf eine effziente Nutzung der begrenzten Landesfläche an. Gelingt diese Flächeneffzienz nicht, gehen Flächen für die Erzeugung heimischer Nahrungsmittel, die Naherholung und den Artenschutz durch die fortschreitende Bebauung verloren.

Felder

Trends und Herausforderungen

Im Zeitraum zwischen 2000 und 2020 ist die für Siedlungen und Verkehr genutzte Fläche um 54.000 Hektar angestiegen – zumeist zu Lasten der Landwirtschaft. Besonders hoch war die Zunahme in Unter- und Kleinzentren sowie in Orten ohne Zentralität. Hier stieg die für Siedlungen und Verkehr genutzte Fläche um über 12 % an. In den Oberzentren fiel der Flächenanstieg dagegen mit 4 % vergleichsweise gering aus. Aktuell werden in Baden-Württemberg jeden Tag 4,6 Hektar Freifläche in Siedlungs- und Verkehrsfläche umgewandelt. Gegenüber 6,2 Hektar im Jahr 2021 hat der Flächenverbrauch damit zwar deutlich an Fahrt verloren. Dennoch besteht hier nach wie vor weiterer Handlungsbedarf.

Die Herausforderung für die räumliche Planung besteht darin, die Vielzahl von Ansprüchen an den begrenzten Freiraum zu koordinieren und eine Lösung zu finden, die zugleich die Grundlagen für eine starke Wirtschaft, Wohlstand sowie eine hinreichende Wohnraumversorgung schafft und dabei Naturräume möglichst schützt. Daneben sind Fachplanungen etwa für neue Verkehrswege oder erforderlichenfalls neue militärische Anlagen zu berücksichtigen, die sich nicht über den Landesentwicklungsplan steuern lassen. Auch kleinere Vorhaben im sogenannten Außenbereich sind nicht von Vorgaben des Landesentwicklungsplanes erfasst. Der Landesentwicklungsplan soll dabei eine Wirkung entfalten, die auch gemessen werden kann. Es ist daher erforderlich, den Begriff des Flächenverbrauchs so zu konkretisieren, dass er die Einflussmöglichkeiten der räumlichen Planung berücksichtigt.

Symbol für eine Markierung auf einer Karte

Wo wollen wir hin?

Es ist das Ziel des Landes Baden-Württemberg den Flächenverbrauch, das heißt die Bebauung des Freiraumes, zu reduzieren. Im Koalitionsvertrag ist zunächst eine Verringerung auf 2,5 Hektar pro Tag vorgesehen. Ab dem Jahr 2035 soll sich der Freiraum im Rahmen dieser ambitionierten Zielsetzung in der Summe nicht weiter verkleinern. „Innen- vor Außenentwicklung“ ist hierbei unsere Leitplanke, verknüpft mit einem neuen Verständnis einer qualitätsvollen baulichen Dichte.

Bei realistischer Betrachtung braucht ein zukunftsfähiges Baden-Württemberg aber auch weiterhin Flächen für die wirtschaftliche und digitale Transformation, für die Wohnraumschaffung, für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und für die Ansiedlungen von Industrien. Gefragt ist deshalb ein Maßnahmenpaket, das einerseits die Flächenneuinanspruchnahme wirksam zurückführt und eine effziente Flächennutzung zum Standard macht, andererseits noch Spielräume für vorhandene Flächenbedarfe belässt. Denn immer schneller auftretende multiple Veränderungen erfordern Anpassungsfähigkeit und keine Käseglocke.

Im Landesentwicklungsplan sollen für die Rückführung des Flächenverbrauchs verbindliche, landesweit einheitliche Spielregeln vorgeben werden. Flankierend wird durch die Bündelung und Weiterentwicklung wirksamer Instrumente des Flächenmanagements in einem „Aktionsplan Flächensparen“ den Kommunen ein Werkzeugkasten aus finanziellen Anreizen, konkreten Hilfestellungen und guter Beratung an die Hand gegeben werden.

Erste Lösungsansätze

 

  • Verpflichtung der Planungsträger auf das Leitbild einer an der Verkehrsinfrastruktur ausgerichteten kompakten Siedlungsentwicklung. Das heißt, dass die Siedlungsentwicklung verbindlich an den Entwicklungsachsen und an den Zentralen Orten konzentriert und durch höhere Nutzungsdichten und Nutzungsmischung, insbesondere an Haltepunkten des Öffentlichen Personennahverkehrs, geplant wird.
     
  • Ergänzung einer sach- und praxisgerechten Begriffsbestimmung des Flächenverbrauchs mit Blick auf die tatsächlich erfolgte Versiegelung (zusätzlich zur Betrachtung der amtlichen Flächenstatistik auf Grundlage der Siedlungs- und Verkehrsfläche).
     
  • Vorgabe eines quantitativen Flächensparziels als Grundsatz der Raumordnung im Sinne eines realistischen „Rückführungspfads“.
     
  • Definition von Ausnahmetatbeständen für Vorhaben im herausragenden Gemeinwohlinteresse z.B. für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, die Ansiedlung und Erweiterung von landesweit bedeutsamen Industrie- und Gewerbebetrieben, für den Ausbau der Erneuerbaren Energien (Freiflächenphotovoltaik) sowie Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel oder für Sicherheitsbelange, um flexibel und angemessen auf aktuelle bzw. sich verändernde Herausforderungen reagieren zu können.
     
  • Innen- vor Außenentwicklung wird als verbindliches Ziel der Raumordnung weiter gestärkt.
     
  • Von den Trägern der Bauleitplanung wird auf Basis eines landesweit einheitlichen Maßstabes verpflichtend ein Bedarfsnachweis für neue Bauflächen unter Berücksichtigung von Raumkategorien und Lage gefordert. Dieser umfasst eine plausible Herleitung des Bauflächenbedarfs (ersetzt die Plausibilitätshinweise zur Bedarfsprüfung) und die Ermittlung und Bewertung der Aktivierbarkeit vorhandener Innenentwicklungspotenziale.
Landschaft mit Siedlung und Feldern
Von mboehringer
Verlust offene Landschaft, Zersiedlung bleiben auch mit Begriffsumbestimmung Flächenverbrauch
Was soll die "Ergänzung einer sach- und praxisgerechten Begriffsbestimmung des Flächenverbrauchs mit Blick auf die tatsächlich erfolgte Versiegelung." ??? Geht es da um relativierung der Zersiedlung und Landschaftszerschneidung? Gewerbegebiete werden heute als wahrer Ökosegen beschönigt, charakterlose Plansiedlungen als "grüne Stadtteile" wo vorher strukturreiche Landschaft war. Der Verlust der offenen Landschaft, bewirtschaftbare Äcker, Lebensräume und Erholungsgebiete bleiben.
Von mboehringer
Fiskalische Unterstützung statt Wettbewerb um Gewerbe und Einwohner
Feststellung der besonders hohen Zunahme von Siedlung und Verkehr im Ländlichen Raum, kleinen Zentren ist Folge des Laissez Faire im Land. Unternehmen können auf immer größere Flächen deuten wie es gefällt. Kommunen bleiben Konkurrenzdenken um Einwohner und Gewerbe ausgesetzt. Nötig: Stopp der Ansiedlungsstrategie und den schädlichen Wettbewerb. Die Kommunen sind über eine Bundesratsinitiative fiskalisch so auszustatten, damit sie für die Daseinsvorsorge nicht weiter Böden verheizen müssen.
Von mboehringer
0-Flächenverbrauch ist verinnerlichtes rechtsverbindliches Bundesziel gemäß UN-Ziele 2030
Der NULL-Flächenverbrauch ist längst Bestandteil der Bauleitplanung. Eendlich berücksichtigen statt Wohlstand mit weiterem Flächenfraß gleichzusetzen: Im Kapitel „Leben an Land“ der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele 2030 ist die bodendegradationsneutrale Welt ein Ziel. Deutschland hat sich zur Umsetzung völkerrechtlich verpflichtet. Flächenversiegelung ist Bodendegradation zu 100 %. Diese UN-Ziele sind laut Anlage 1 des Baugesetzbuches als verinnerlichtes Bundesziel Bestandteil des Abwägungskatalogs.
Von mboehringer
Flächenbedarf für Wohnraum und Gewerbe hinterfragen
Die Flächenbedarf für Wohnraum und Gewerbe ist zu hinterfragen. Die Kampagne The LÄND und die Ansiedlungsstrategie der Landesregierung generieren Bedarf. Nötig ist eine bundesweit ausgeglichene Raumplanung gemäß ROG. Der Anspruch B-Ws stärker als andere Regionen zu sein ist nicht gesetzeskonform. Die Konzentration von Wertschöpfung im Land entwurzelt Menschen aus anderen Regionen, statt dass dort Unternehmen auf Brachflächen ansiedeln. Leerstände im Norden und Osten sind Folge der Stärke B-Ws.
Von Jochen Schwarz, BUND für Umwelt- und Naturschutz Deutschland, Regionalverband Rhein-Neckar-Odenwald
Neuer Wohnraum und demographische Entwicklung
Vor Ausweisung neuer Wohngebiete (und Mischgebiete) muss die kommunale Bauleitplanung eine verlässliche Abschätzung des aktuellen Leerstandes und des künftigen örtlichen Wohnraumbedarfs und -angebots vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung vorlegen. Darin ist darzustellen, was mit welchem Ergebnis unternommen wurde, um leerstehenden Wohnraum und nicht bebaute aber bebaubare Grundstücke im Innenbereich für die Wohnnutzung zu (re-)aktivieren. Ggf. sind B-pläne baurechtlich abzulehnen.
Von Günter 1951
Wohnraum
Bei der Schaffung von Wohnraum sind die Bedürfnisse der lokalen Bevölkerung zu priorisieren. Die Errichtung von Zweitwohnungen und Ferienwohnungen ist auf ein Minimum zu begrenzen; darüberhinaus müssen die Gemeinden und Einwohner von diesen nicht permanent bewohnten Räumen signifikant finanziell profitieren.
Von Günter 1951
Flächensparziel
Flächensparziele sind insbesondere im Hinblick auf neue Bundesstrassen als Fernverkehrsstrassen zu spezifizieren und durch geeignete Massnahmen zu unterstützen. Dem Diktat des Bundes muss das Land klare Grenzen setzen und lokale Interessen entgegenstellen.
Von th.rumpf@yahoo.de
Verkehrsflächen umnutzen
Die bestehenden Verkehrsflächen insbesondere für den ruhenden Verkehr (Parkplätze) sollten für den Aktiven Verkehr (Rad und Fußgänger) und als Frei-, Erholungs- und Begegnungsflächen für Menschen ungenutzt werden. Bestehende überdimensioniert Straßen könnten durch Temporeduzierung zurückgehalten werden. Öffentliche Parkflächen sollten grundsätzlich kostendeckend bewirtschaftet werden. Bei Neuplanung von Verkehrsflächen muss der Aktive Verkehr vor dem MIV priorisiert werden.
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