Das Zentrale-Orte-System regelt die räumliche Organisation und Anforderungen von Städten und Gemeinden innerhalb eines Gebiets. Das Konzept ist ein wesentlicher Bestandteil der Raumordnungsplanung in Deutschland und basiert auf der Idee, dass bestimmte Orte auch für die umliegenden Gebiete als zentrale Versorgungs- und Dienstleistungszentren dienen. Die Raumentwicklungsministerkonferenz definiert Zentrale Orte als Gemeinden, die aufgrund ihrer Lage, ihrer Ausstattung und ihrer Möglichkeiten in der Lage sind, über den eigenen Bedarf hinaus Versorgungsaufgaben für die Bevölkerung ihrer Umgebung zu erfüllen. In den meisten Bundesländern gibt es drei Stufen für die Zentralen Orte: Oberzentren, Mittelzentren und Grundzentren. In den Oberzentren soll eine vielfältige Ausstattung mit hochrangingen Einrichtungen, die den spezialisierten Bedarf decken, angetroffen werden.