Am 5. Juni tauschte sich das LEP-Team des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen mit Praktikerinnen und Praktikern aus der grenzüberschreitenden Regionalplanung zu den vielfältigen Verflechtungen und Konsequenzen für die Planaufstellung aus.
Welche Orte, Entwicklungsachsen, Einrichtungen und Verkehrsverbindungen diesseits und jenseits der Grenze sind auch für den jeweiligen Nachbarn von Bedeutung und im Landesentwicklungsplan (LEP) entsprechend zu berücksichtigen? Welche Herausforderungen – etwa für die Steuerung des (großflächigen) Einzelhandels – ergeben sich in den Grenzregionen? Und wie steht es um die Datenlage, zum Beispiel zum grenzüberschreitenden Tagestourismus? Diese und viele weitere Fragen hatte das LEP-Team im Gepäck, als es am 5. Juni im Regierungspräsidium Freiburg den verdolmetschten Workshop „Grenzräume“ durchführte.
Zur Freude des Ministeriums waren beim Workshop neben den baden-württembergischen Regionen mit Landes- bzw. Staatsgrenze und Regierungspräsidien auch die Internationale Bodenseekonferenz sowie angrenzende Regionen in der Schweiz und Frankreich vertreten, sodass sehr vielfältige Perspektiven zusammenkamen. So gewährten David Marx von der Agentur für Städtebau und Stadtplanung des Ballungsraums Straßburg ADEUS, Bettina Rahuel vom Kanton Basel-Stadt und Dr. Sebastian Wilske vom Regionalverband Hochrhein-Bodensee sowie Martin Samain vom grenzüberschreitenden Regionalverband Donau-Iller auf dem Podium vertiefte Einblicke in die unterschiedlichen Grenzräume.
Die anschließende Diskussion drehte sich um die besonderen Herausforderungen und Erfolgsfaktoren der Grenzlage sowie die Knackpunkte, für die im LEP Lösungen gefunden werden sollten. Dabei zeigte sich unter anderem der Wunsch nach Öffnungs- bzw. Experimentierklauseln, um auf das Aufeinandertreffen unterschiedlicher Regelungen flexibel reagieren zu können, sowie nach einer Verankerung einer finanziellen Förderung auch für gemeinsame Projekte jenseits der Grenze. Zu berücksichtigen sei etwa auch die uneinheitliche Datengrundlage, weshalb qualitative Leitplanken eine geeignete Alternative zu konkreten Schwellenwerten darstellen. Insbesondere sollte eine sogenannte „Inseldarstellung“ ohne Berücksichtigung der grenzüberschreitenden Verflechtungen im Landesentwicklungsplan vermieden werden.
Passend dazu nahmen Kleingruppen die funktionalen Bezüge der Metropolitanen Grenzregionen Oberrhein und Bodensee sowie der Regionen an der Landesgrenze zu Bayern, Hessen und Rheinlandpfalz unter die Lupe. Konkret entstanden auf diesem Wege Skizzen, die als Blaupause für den Landesentwicklungsplan die vielfältigen Verflechtungen sichtbar machen, sowie Hinweise, was aus dem LEP 2002 beibehalten werden sollte, wo Verbesserungsbedarf besteht, wo Kooperation gelebt wird und wie es um die Datenlage steht.
Die Ergebnisse des Workshops werden nun ausgewertet und dienen als Impulse für die Ausgestaltung des neuen Landesentwicklungsplans.
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